Immobilie zu Lebzeiten verschenken


Schenkungssteuer im Überblick

Mit warmen Händen geben ist manchmal schöner


Die Schenkungssteuer ist eine Abgabe, die in Deutschland auf Schenkungen von Vermögenswerten erhoben wird. Diese Steuer wurde erstmals im Jahr 1922 eingeführt und hat seitdem mehrere Änderungen und Anpassungen erfahren. Aber worum geht es bei der Schenkungssteuer, und was bezweckt sie?

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf die unentgeltliche Übertragung von Vermögen zwischen lebenden Personen erhoben wird. Sie betrifft also Schenkungen, bei denen der Beschenkte keine Gegenleistung erbringt. Solche Schenkungen können Bargeld, Immobilien, Wertpapiere, Kunstwerke oder andere Vermögenswerte umfassen. Der Steuersatz richtet sich nach dem Wert des geschenkten Vermögens und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem.

Ziele der Schenkungssteuer:

Die Schenkungssteuer dient verschiedenen Zwecken:
  • Fiskalische Einnahmen: Eine offensichtliche Absicht der Schenkungssteuer ist die Generierung von Einnahmen für den Staatshaushalt. Die Einnahmen aus der Schenkungssteuer fließen in die öffentlichen Kassen und tragen zur Finanzierung von staatlichen Aufgaben bei.
  • Vermeidung von Steuerumgehung: Die Schenkungssteuer verhindert, dass Personen Vermögen verschenken, um Erbschaftssteuer zu umgehen. Sie schafft eine gewisse Kontinuität in der Besteuerung von Vermögen beim Übergang von einer Generation zur nächsten.
  • Verteilungsgerechtigkeit: Die Schenkungssteuer kann auch sozialpolitische Ziele verfolgen, indem sie Vermögensübertragungen zwischen den Generationen reguliert und ungleiche Verteilungen von Vermögen ausgleicht.

Es ist wichtig anzumerken, dass Schenkungen in Deutschland innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet werden. Das bedeutet, dass auch Schenkungen, die in der Vergangenheit gemacht wurden, bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt werden. Hierbei wird eine sogenannte Schenkungsteuerklasse festgelegt, die den Verwandtschaftsgrad zum Schenker bezeichnet und den entsprechenden Steuersatz vorgibt.

Um die Schenkungssteuer zu entrichten, ist der Beschenkte dazu verpflichtet, eine Schenkungsteuererklärung abzugeben und die Steuer selbstständig zu berechnen. Die Steuer muss innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Schenkung beim zuständigen Finanzamt gemeldet und entrichtet werden. Bei Nichterfüllung der steuerlichen Pflichten drohen Bußgelder und weitere rechtliche Konsequenzen.

Eine Möglichkeit, die Schenkungssteuer zu umgehen oder zu reduzieren, besteht darin, bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten der Schenkung in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel die Übertragung in Form eines Nießbrauchsrechts oder die Nutzung von Freibeträgen über einen längeren Zeitraum hinweg. Es ist jedoch ratsam, sich vorab von einem Steuerexperten oder einem Notar beraten zu lassen, um keine ungewollten steuerlichen Fallstricke zu übersehen.



Schenkungssteuer Freibeträge im Überblick
Beschenkter Freibetrag Steuerklasse
Ehepartner/Lebenspartner in eingetragener Lebensgemeinschaft 500.000,00 € I
Kinder und Stiefkinder 400.000,00 € I
Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind 400.000,00 € I
Enkel, deren Eltern noch leben 200.000,00 € I
Urenkel 100.000,00 € I
Eltern und Großeltern 20.000,00 € II
Geschwister, Nichten und Neffen 20.000,00 € II
Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern 20.000,00 € II
geschiedene Ehepartner und getrennte Lebenspartner 20.000,00 € II
alle anderen Personen 20.000,00 € III
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