Änderungen für Immobilieneigentümer

Grundsteuer

Ab diesem Jahr sollen nun die einheitlichen Berechnungsmethoden für die Ermittlung der Grundsteuer gelten und auch umgesetzt werden.

Bisher hat der überwiegende Teil der Immobilienbesitzer in Deutschland den Bescheid für 2025 seitens der Kommune noch nicht erhalten.

Was man bisher hörte, sorgte für viel Unruhe, denn sehr viele Eigentümer werden zukünftig mehr, teilweise sehr viel mehr zahlen müssen. Das liegt nicht nur an den gestiegenen Einheitswerten, sondern auch an der Tatsache, dass rd. 160 Kommunen in Deutschland in den vergangenen 2 Jahren zusätzlich die Hebesätzen erhöht haben. Der Eigentümerverband Haus & Grund geht von einer durchschnittlichen Mehrbelastung von 1.000 € aus.

Im Gegensatz zu den vielen anderen Kommunen hat die Stadt Leipzig am 21.11.2024 eine Senkung des Hebesatzes beschlossen.

So liegt der Hebesatz für Grundsteuer B (Grundstücke, Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen) zukünftig bei 450 % statt 650 %.

Der Hebesatz der Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) liegt ab 2025 bei 600 %.

CO2-Preis steigt

Eigentümer, die ihre Immobilie mit fossilen Brennstoffen beheizen werden 2025 vom Staat mehr zur Kasse gebeten. Der CO2-Preis steigt um 10 € auf 55 € pro Tonne.

Bei vermietetem Eigentum können diese Kosten auf den Mieter umgelegt werden.

Wohngeld steigt

Der Zuschuss für Miet- und Immobilienkreditkosten für Angestellte und Rentner mit geringem Einkommen steigt 2025 im Schnitt um 15% bzw. 30 €.

Die genaue Anspruchshöhe ist abhängig vom Einkommen. Über folgenden Link können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben.

Neue Grenzwerte bei Kaminöfen

Strengere Vorgaben gelten ab Januar 2025 für Kaminöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und 21.3.2010 in Betrieb genommen wurden.

Der Feinstaubaussstoß pro Kubikmeter Abgaslauft darf max. noch 0,15 Gramm betragen.

Selbiger Wert für Kohlenmonoxid liegt bei max. 4 Gramm.

Smart Meter

Der Einbau von Smart Metern - intelligenten Messsystemen - wurde vor einigen Jahren gesetzlich geregelt.

Ab 2025 soll bei Stromkunden mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh diese Messeinrichtungen installiert werden.

Ebenso gilt die Pflicht für Haushalte, die über "steuerbare Verbrauchseinheiten", sprich Wärmepumpen oder Wallboxen verfügen.

Ziel ist es, bis 2030 95% der Kunden mit Smart Metern ausgestattet zu haben.

Für den Betrieb dürfen die Messstellenbetreiber jährliche Kosten umlegen. Diese dürfen bei dem oben benannten Verbrauch jedoch nicht mehr als 20 € p.a. betragen.

Heizgesetz

Das Heizungsgesetz sorgte und sorgt weiter für viel Diskussionsstoff und ist aktuell natürlich Wahlkampfthema.

Nachdem sich selbst SPD und Grüne in jüngster Vergangenheit kritisch zum Gesetz äußerten, wirbt die CDU mit einer Abschaffung des Gesetzes bei einem Wahlsieg.

Nichts genaues weiß man nicht. Warten wir die Bundestagswahl Ende Februar 2025 ab und dann werden wir uns diesem Thema wieder widmen.

Gebäudetyp E - Bauen soll einfacher werden

Das Gesetz zum Gebäudetyp E soll Anfang diesen Jahres beschlossen werden, mit dem Plan, das Bauen zu vereinfachen.

Auf sogenannte "Komfortstandards", die für die Sicherheit eines Gebäudes irrelevant sind, kann dann verzichtet werden (z.B. Vorgaben zur Raumhöhe, zum Schallschutz, Anzahl von Steckdosen u.ä.).

Man erhofft sich ein Einsparpotenzial von über 8 Mrd. € und natürlich, dass endlich wieder mehr gebaut wird.

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Anja Krüger
Dipl.-Betriebswirtin (BA)

Telefon: 0177 - 422 66 01
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