AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KRÜGER IMMOBILIEN – Inhaberin Anja Krüger

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen
KRÜGER IMMOBILIEN
Inhaberin: Anja Krüger
, Dipl.-Betriebswirtin (BA) | Immobilienwirtschaft
, Zur Plagbreite 8, 04683 Naunhof
– nachfolgend „Maklerin“ genannt –
und ihren Auftraggebern bzw. Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Maklerin ist insbesondere mit dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss und/oder der Vermittlung von Kauf-, Miet- und sonstigen Verträgen über Immobilien, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte befasst.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Maklerin und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Maklervertrag und Textform
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Maklerin ausdrücklich mit dem Nachweis und/oder der Vermittlung eines Hauptvertrages beauftragt oder ein entsprechendes Angebot der Maklerin annimmt.
Soweit für einen Maklervertrag gesetzlich Textform vorgeschrieben ist, insbesondere bei Maklerverträgen über den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder über die Vermittlung eines solchen Vertrages, wird der Maklervertrag in Textform geschlossen.
Die bloße Nutzung der Internetseite oder die unverbindliche Kontaktaufnahme begründet für sich allein noch keinen provisionspflichtigen Maklervertrag.
§ 3 Angebote und Objektangaben
Die von der Maklerin übermittelten Objektinformationen, Exposés, Unterlagen, Pläne, Maße, Flächenangaben, Berechnungen und sonstigen Angaben beruhen regelmäßig auf Informationen, die von Eigentümern, Verkäufern, Vermietern oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
Die Maklerin prüft die ihr übermittelten Informationen im Rahmen der geschuldeten Sorgfalt. Soweit keine besondere Prüfpflicht vereinbart wurde oder konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit einer Angabe bestehen, ist die Maklerin jedoch nicht verpflichtet, sämtliche von Dritten erhaltenen Angaben eigenständig auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Der Kunde ist gehalten, für seine Kauf- oder Mietentscheidung wesentliche Angaben und Eigenschaften des Objektes vor Abschluss des Hauptvertrages selbst zu prüfen bzw. durch geeignete Fachleute prüfen zu lassen.
Änderungen, Irrtümer, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten, soweit hierdurch keine bereits bestehenden vertraglichen Rechte des Kunden beeinträchtigt werden.
§ 4 Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen
Die von der Maklerin zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere Exposés, Objektdaten und Angaben zu Eigentümern oder Interessenten, sind grundsätzlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung der Maklerin zulässig, soweit nicht eine Weitergabe zur Prüfung oder Durchführung des beabsichtigten Immobiliengeschäfts erforderlich ist, etwa an Ehe- oder Lebenspartner, Rechtsanwälte, Steuerberater, Banken oder sonstige fachliche Berater.
Gibt ein Kunde provisionsrelevante Informationen ohne Zustimmung der Maklerin an einen Dritten weiter und kommt infolge dieser Weitergabe ein provisionspflichtiger Hauptvertrag zustande, bleiben gesetzliche Ansprüche der Maklerin unberührt. Ein Anspruch besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 5 Vorkenntnis
Ist dem Kunden die von der Maklerin nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages bereits bekannt, soll er die Maklerin hierauf unverzüglich hinweisen und auf Verlangen geeignete Nachweise über die Vorkenntnis vorlegen.
Die gesetzlichen Regelungen über die Entstehung eines Maklerlohnanspruchs bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Maklerprovision
Ein Anspruch auf Maklerprovision entsteht nur, wenn die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere wenn infolge des Nachweises und/oder der Vermittlungstätigkeit der Maklerin der beabsichtigte Hauptvertrag wirksam zustande kommt.
Die konkrete Höhe der Maklerprovision ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag, Exposé oder einer sonstigen ausdrücklichen Provisionsvereinbarung. Soweit Umsatzsteuer anfällt, wird die Provision einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen bzw. vereinbart.
Bei Maklerverträgen über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gelten gegenüber Verbrauchern die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über die Verteilung der Maklerkosten, insbesondere §§ 656a bis 656d BGB.
Ist die Maklerin für beide Parteien des Kaufvertrages provisionspflichtig tätig, gelten hinsichtlich der Provisionshöhe die gesetzlichen Vorgaben. Soweit das Gesetz eine gleich hohe Verpflichtung beider Parteien verlangt, werden hiervon abweichende Vereinbarungen nicht getroffen.
Hat bei einem Kauf über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus nur eine Partei den Maklervertrag abgeschlossen, richtet sich eine etwaige Beteiligung der anderen Partei an den Maklerkosten nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Der Provisionsanspruch wird mit Abschluss des provisionsbegründenden Hauptvertrages fällig, soweit gesetzlich oder vertraglich nichts Abweichendes bestimmt ist.
§ 7 Tätigkeit für beide Vertragsparteien
Die Maklerin darf, soweit gesetzlich zulässig und keine entgegenstehende Vereinbarung besteht, auch für die andere Partei des beabsichtigten Hauptvertrages tätig werden.
Die Maklerin verpflichtet sich hierbei zur Wahrung ihrer gesetzlichen Pflichten sowie zur vertraulichen Behandlung solcher Informationen, die ihr von einer Partei ausdrücklich als vertraulich anvertraut wurden.
§ 8 Ersatzgeschäft
Ein Provisionsanspruch kann auch entstehen, wenn anstelle des ursprünglich beabsichtigten Hauptvertrages ein wirtschaftlich gleichwertiges oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg im Wesentlichen entsprechendes Geschäft zustande kommt und die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Maklerlohnanspruch erfüllt sind.
Eine Provision wird nicht allein aufgrund dieser AGB geschuldet; maßgeblich bleiben der konkrete Maklervertrag und die gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 9 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird der Maklerin die zur Durchführung des Maklerauftrages erforderlichen und ihm zugänglichen Informationen und Unterlagen vollständig und nach bestem Wissen richtig zur Verfügung stellen.
Umstände, die für die Vermarktung oder den Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages wesentlich sind, sollen der Maklerin unverzüglich mitgeteilt werden.
§ 10 Besichtigungen
Besichtigungen erfolgen grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Der Kunde hat bei Besichtigungen die berechtigten Interessen der Eigentümer, Bewohner und sonstigen Beteiligten zu beachten. Foto-, Video- oder sonstige Aufnahmen innerhalb eines nicht öffentlich zugänglichen Objektes dürfen nur mit entsprechender Zustimmung angefertigt werden.
§ 11 Haftung
Die Maklerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Maklerin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet die Maklerin unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 12 Verbraucher und Widerrufsrecht
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Maklerverträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich des gesetzlich vorgesehenen Musters für die Widerrufserklärung.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Maklerin bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit ihrer Dienstleistung beginnt, gelten hinsichtlich des Beginns der Tätigkeit, eines etwaigen Wertersatzes und des Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von KRÜGER IMMOBILIEN.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung
Soweit KRÜGER IMMOBILIEN nicht gesetzlich zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet ist und sich hierzu auch nicht freiwillig verpflichtet hat, gilt:
KRÜGER IMMOBILIEN ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die nach dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anwendbar sind und von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, bleiben unberührt.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann Leipzig als Gerichtsstand vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

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