AGB


1. Gegenstand und Grundlage des Auftrages
Gegenstand des Auftrages ist der Nachweis und/oder die Vermittlung über die Gelegenheit des Abschlusses eines Hauptvertrages, sprich notarieller Kaufvertrag bzw. Mietvertrag zwischen Eigentümer und Käufer/Mieter.
Die Grundlage unserer Maklertätigkeit bildet unsere Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO. Dabei ist es uns gestattet, für beide Vertragsparteien entgeltlich tätig zu werden
2. Zustandekommen des Maklervertrages
Der Maklervertrag mit dem Interessenten kommt durch Inanspruchnahme (Annahme, § 146 ff. BGB) unserer Maklertätigkeit (Angebot, § 145 BGB) bzw. der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Eigentümer aufgrund unseres Angebotes zustande.
Dabei ist die Schriftform nur bei der Vermittlung und/oder dem Erwerb von Einfamilienhäusern und Wohnungen gem. § 656a BGB vorgeschrieben. In anderen Fällen verweisen wir auf § 653 BGB.
3. Provision
Unsere Angebote sind provisionspflichtig für die Vertragsparteien, es sei denn es wird etwas anderes geregelt. Die Maklercourtage ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung und/oder unseren Nachweis ein Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Ist einzelvertraglich nicht etwas anderes vereinbart, beträgt die an KRÜGER IMMOBILIEN zu zahlende Provision:

- beim Kauf bzw. beim Erwerb von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen (auch im Zuge der Zwangsversteigerung) gemäß § 656c BGB jeweils 3,57% inkl. gesetzl. MwSt., zu zahlen jeweils vom Käufer und Verkäufer. Bei der Vermittlung von Ein-/Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen gilt zudem § 656 a BGB.
- beim Erwerb von Grundstücken, Mehrfamilienhäusern, Acker-/Landwirtschaftsflächen und Gewerbeimmobilien 7,14% inkl.
gesetzl. MwSt., zahlbar vom Käufer.
- bei Mietangeboten 2 Monatsnettokaltmieten zzgl. gesetzl. MwSt., zu zahlen vom Vermieter.


Die Provision wird bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages zur Zahlung fällig. Die Erhebung und Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt generell nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz. Bei Minderungen des Mehrwertsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit gültige Satz. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Hauptvertrag aufgrund auflösender Bedingung erlischt, aufgrund eines Rücktrittsrechts aufgelöst oder aus anderen Gründen, die KRÜGER IMMOBILIEN nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt wird.
4. Inhalt der Angebote, Haftung
Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Eigentümer bzw. den in den Inseraten genannten Stellen. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Sämtliche Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Verbindliche Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Wir bitten um Rückgabe unseres Immobilienangebotes falls die Ihnen angebotene Immobilie bereits von anderer Seite bekannt ist.
Bitte teilen Sie uns in diesem Fall innerhalb von 5 Tagen schriftlich mit, wie und zu welchem Zeitpunkt Sie anderweitig Kenntnis von dem Objekt erlangt haben. Anderenfalls gelten wir als ursächlicher Makler, der die Abschlussgelegenheit nachgewiesen hat.
5. Weitergabeverbot
Unsere Informationen über die Vertragsangelegenheit sind vertraulich und nur für Sie bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Für den Fall der Weitergabe und den Ankauf/die Anmietung durch den Dritten, sind Sie ebenfalls provisionsverpflichtet.
6. Besichtigungen
Besichtigungen sind nur nach Absprache möglich. Bei der Begehung hat der Interessent die Möglichkeit, sich vom Zustand der Immobilie zu überzeugen. Dabei sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir zu Fragen nach der Bausubstanz, Statik, Bodenqualität usw.
keine rechtsverbindlichen Aussagen treffen können. Zur Beantwortung dieser Fragen sind Sie berechtigt, Fachpersonal wie Architekten, Baugutachter o.ä. zu beauftragen.
7. Ausschluss Haftung bei Steuerfragen
Die Haftung für evtl. erwartete oder nicht erwartete steuerliche Folgen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Anmietung einer durch uns vermittelten Immobilie schlißen wir ausdrücklich aus.
Bei Unklarheiten zu steuerlichen Fragen, empfehlen wir Ihnen im Vorfeld des Vertragsschlusses einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.


8. Erlaubte Doppeltätigkeit
Der Eigentümer der Immobilie hat uns mit dem Vertrieb beauftragt. Es ist uns daher erlaubt, sowohl für Sie, als auch für den Eigentümer vermittelnd und entgeltlich tätig zu werden.
9. Haftungbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen körperlichen Schaden erleidet oder sein Leben verliert..
10. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.
Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Leipzig.

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Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.
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