Bundesverfassungsgericht mit bahnbrechendem Urteil
Sind jetzt die Fördermittel für Immobilienbesitzer in Gefahr?
Am 15.11.2023 hat das Bundesverfassungsgericht über das Schulden-Manöver der Bundesregierung im Zusammenhang mit 60 Mrd. ungenutzten Kreditermächtigungen, die ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Krise 2021 aufgenommen wurden, entschieden.
Das Urteil der Richter ist ein Desaster für die Bundesregierung.
Jetzt fragt sich nur, was passiert jetzt mit den geplanten und groß propagierten Förderprogrammen, die mit Hilfe des Klima- und Transformationsfonds - in dem die 60 Mrd. € eingeplant waren - finanziert werden sollten ...
Das Urteil der Richter ist ein Desaster für die Bundesregierung.
Jetzt fragt sich nur, was passiert jetzt mit den geplanten und groß propagierten Förderprogrammen, die mit Hilfe des Klima- und Transformationsfonds - in dem die 60 Mrd. € eingeplant waren - finanziert werden sollten ...
Hintergrund der Thematik - Die Schuldenbremse
Die Schuldenbremse ist ein rechtliches Instrument, das die Begrenzung der Neuverschuldung von öffentlichen Haushalten vorschreibt. In Deutschland wurde die Schuldenbremse im Jahr 2009 im Grundgesetz verankert und ist seit 2011 in Kraft.
Die Hauptbestimmung der deutschen Schuldenbremse sieht vor, dass der Bund und die Länder grundsätzlich keine strukturellen Haushaltsdefizite mehr zulassen dürfen. Strukturelle Defizite entstehen, wenn die Ausgaben dauerhaft höher sind als die Einnahmen, bereinigt um konjunkturelle Einflüsse. Die Schuldenbremse legt fest, dass der strukturelle Finanzierungsüberschuss spätestens ab dem Jahr 2020 mindestens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen muss.
Um die Schuldenbremse einzuhalten, sollen die öffentlichen Haushalte einen ausgeglichenen oder überschüssigen Haushalt vorweisen. Dies bedeutet, dass in wirtschaftlich guten Zeiten Überschüsse erwirtschaftet werden sollen, um in wirtschaftlich schlechten Zeiten Spielraum für Defizite zu schaffen. Es wird erwartet, dass dies zu einer langfristigen Verringerung der Verschuldung beiträgt.
Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, die in außergewöhnlichen wirtschaftlichen Situationen, Naturkatastrophen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen eine temporäre Abweichung von der Schuldenbremse erlauben. In solchen Fällen kann eine Überschreitung der im Grundgesetz festgelegten Grenzen für Haushaltsdefizite vorübergehend toleriert werden.
Die Einführung der Schuldenbremse war eine Reaktion auf die Finanz- und Schuldenkrise in Europa und soll sicherstellen, dass die öffentlichen Haushalte langfristig nachhaltig und stabil sind. Es handelt sich um einen Mechanismus, um die Verschuldung im Zaum zu halten und die Haushaltsdisziplin zu stärken.
Die Hauptbestimmung der deutschen Schuldenbremse sieht vor, dass der Bund und die Länder grundsätzlich keine strukturellen Haushaltsdefizite mehr zulassen dürfen. Strukturelle Defizite entstehen, wenn die Ausgaben dauerhaft höher sind als die Einnahmen, bereinigt um konjunkturelle Einflüsse. Die Schuldenbremse legt fest, dass der strukturelle Finanzierungsüberschuss spätestens ab dem Jahr 2020 mindestens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen muss.
Um die Schuldenbremse einzuhalten, sollen die öffentlichen Haushalte einen ausgeglichenen oder überschüssigen Haushalt vorweisen. Dies bedeutet, dass in wirtschaftlich guten Zeiten Überschüsse erwirtschaftet werden sollen, um in wirtschaftlich schlechten Zeiten Spielraum für Defizite zu schaffen. Es wird erwartet, dass dies zu einer langfristigen Verringerung der Verschuldung beiträgt.
Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, die in außergewöhnlichen wirtschaftlichen Situationen, Naturkatastrophen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen eine temporäre Abweichung von der Schuldenbremse erlauben. In solchen Fällen kann eine Überschreitung der im Grundgesetz festgelegten Grenzen für Haushaltsdefizite vorübergehend toleriert werden.
Die Einführung der Schuldenbremse war eine Reaktion auf die Finanz- und Schuldenkrise in Europa und soll sicherstellen, dass die öffentlichen Haushalte langfristig nachhaltig und stabil sind. Es handelt sich um einen Mechanismus, um die Verschuldung im Zaum zu halten und die Haushaltsdisziplin zu stärken.
Klima- und Transformationsfonds
Bundesfinanzminister Christian Linder sagte: "Aus dem Klima- und Transformationsfonds finanzieren wir die Umstellung der Energieversorgung, die Dekarbonisierung unserer Industrie, aber auch die Sanierung von Gebäuden, den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft und Fortschritte bei der Elektromobilität."
Für den Zeitraum 2024 bis 2027 waren - bis vor dem gestrigen Urteil - 211,8 Mrd. € eingeplant.
Für 2024 waren Ausgaben in Höhe von rd. 57,6 Mrd. €, unter anderemfür folgende Projekte geplant:
Für den Zeitraum 2024 bis 2027 waren - bis vor dem gestrigen Urteil - 211,8 Mrd. € eingeplant.
Für 2024 waren Ausgaben in Höhe von rd. 57,6 Mrd. €, unter anderemfür folgende Projekte geplant:
- 18,9 Mrd. € für Förderungen im Gebäudebereich (energetische Sanierungen & Neubau)
- 12,6 Mrd. € EEG-Förderung
- 4,7 Mrd. € Weiterentwicklung E-Mobilität
- 4 Mrd. € Investitionen in Eisenbahninfrastruktur
- 4 Mrd. € Förderung Halbleiterproduktion
- 3,8 Mrd. € Ausbau Wasserstoffindustrie
- 2,6 Mrd. € Entlastung energieintensive Unternehmen (Stichwort: Industriestrompreis)
Schulden-Trick der Bundesregierung
Während der Corona-Pandemiekonnte, wie bereits geschrieben, von der Schuldenbremse abgewichen werden.
Die Regierung nahm Schulden auf, von denen letztendlich 60 Mrd. € nicht benötigt wurden, da sich die Wirtschaft während der Pandemie nicht so schlecht entwickelte wie ursprünglich angenommen.
Diese 60 Mrd.€ wollte die Bundesregierung nicht "verfallen" lassen und widmeten sie 2021 als Sondervermögen in den Klima- und Transformationsfonds um. Als Begründung gab man an, man müsse die durch Corona noch geschwächte Wirtschaft unterstützen und das unter anderem auch durch Investitionen in die eigens gesteckten Klimaziele.
Warum man 60 Mrd. € während der Pandemie nicht brauchte, weil sich die Wirtschaft damals besser entwickelte und mit zeitlichem Abstand den Bogen zur aktuellen wirtschaftlichen Lage und den Klimazielen (siehe Heizgesetz) spannt, war einigen schleierhaft.
Die CDU/CSU klagte gegen diese Vorgehensweise, da sie hier eine Verletzung der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse sah, am Bundesverfassungsgericht.
Die Regierung nahm Schulden auf, von denen letztendlich 60 Mrd. € nicht benötigt wurden, da sich die Wirtschaft während der Pandemie nicht so schlecht entwickelte wie ursprünglich angenommen.
Diese 60 Mrd.€ wollte die Bundesregierung nicht "verfallen" lassen und widmeten sie 2021 als Sondervermögen in den Klima- und Transformationsfonds um. Als Begründung gab man an, man müsse die durch Corona noch geschwächte Wirtschaft unterstützen und das unter anderem auch durch Investitionen in die eigens gesteckten Klimaziele.
Warum man 60 Mrd. € während der Pandemie nicht brauchte, weil sich die Wirtschaft damals besser entwickelte und mit zeitlichem Abstand den Bogen zur aktuellen wirtschaftlichen Lage und den Klimazielen (siehe Heizgesetz) spannt, war einigen schleierhaft.
Die CDU/CSU klagte gegen diese Vorgehensweise, da sie hier eine Verletzung der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse sah, am Bundesverfassungsgericht.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023
Das Urteil der Richter am gestrigen 15.11.2023 war eindeutig und sicher eine empfindliche Klatsche für die Bundesregierung.
Der Schulden-Trick wurde für verfassungswidrig erklärt!
Das Bundesverfassungsgericht stellt klar:
"Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen. Der Senat stützt seine Entscheidung auf drei, jeweils für sich tragfähige Gründe:
Erstens hat der Gesetzgeber den notwendigen Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und den ergriffenen Krisenbewältigungs-maßnahmen nicht ausreichend dargelegt.
Zweitens widerspricht die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit. Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die „Schuldenbremse“ bei gleichzeitiger Anrechnung als „Schulden“ im Haushaltsjahr 2021 ist demzufolge unzulässig.
Drittens verstößt die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 gegen den Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit aus Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG.
Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren."
Der Schulden-Trick wurde für verfassungswidrig erklärt!
Das Bundesverfassungsgericht stellt klar:
"Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen. Der Senat stützt seine Entscheidung auf drei, jeweils für sich tragfähige Gründe:
Erstens hat der Gesetzgeber den notwendigen Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und den ergriffenen Krisenbewältigungs-maßnahmen nicht ausreichend dargelegt.
Zweitens widerspricht die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit. Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die „Schuldenbremse“ bei gleichzeitiger Anrechnung als „Schulden“ im Haushaltsjahr 2021 ist demzufolge unzulässig.
Drittens verstößt die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 gegen den Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit aus Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG.
Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren."
Was passiert jetzt mit versprochenen Förderungen für Immobilienbesitzer?
Nachdem die Bundesregierung das Urteil am gestrigen Mittwoch vernahm, vermeldete der Bundesfinanzminister Christian Lindner eine Sperre des Klima- und Transformationsfonds für die Jahre 2024 und 2025.
Ausgenommen werden aber wohl die Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Wärmewende im Gebäudebereich.
Bereits bewilligte Maßnahmen haben Bestand.
Mit dem Geld aus dem KTF soll aber nicht nur der Austausch veralteter Heizung finanziert werden, auch das erst kürzlich vorgestellte Maßnahmenpaket für die Bau- und Immobilienbranche aufgrund des akuten Wohnungsmangels soll theoretisch aus dem KTF finanziert werden.
Die nächsten Tage und Wochen werden spannend. Wir halten Sie über aktuelle Geschehnisse auf dem Laufenden.
Ausgenommen werden aber wohl die Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Wärmewende im Gebäudebereich.
Bereits bewilligte Maßnahmen haben Bestand.
Mit dem Geld aus dem KTF soll aber nicht nur der Austausch veralteter Heizung finanziert werden, auch das erst kürzlich vorgestellte Maßnahmenpaket für die Bau- und Immobilienbranche aufgrund des akuten Wohnungsmangels soll theoretisch aus dem KTF finanziert werden.
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Telefon: 0177 - 422 66 01
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